Anforderungen an Werbeinhalte
1. Allgemeine Anforderungen
Auf Amigo können Sie nur solche Tiere, Waren, Dienstleistungen und sonstige Angebote (nachfolgend „Waren“ genannt) bewerben, deren Werbung im Internet erlaubt ist.
Bevor Sie eine Anzeige auf Amigo platzieren, müssen Sie sicherstellen, dass alle ihre Elemente den Anforderungen des Bundesgesetzes Nr. 38-FZ "Über Werbung" entsprechen. Für etwaige Verstöße gegen Gesetze oder Rechte Dritter sind allein der Inserent und der Werbeproduzent verantwortlich.
Wir haben das Recht, dokumentierte Auskünfte über die Übereinstimmung der Werbung mit den werberechtlichen Anforderungen zu verlangen.
2. Fernabsatz
Enthält die Anzeige eine Fernabsatzklausel, muss die Anzeige folgende Angaben enthalten:
wenn der Verkäufer eine juristische Person ist - ein Name mit Rechtsform, OGRN, juristische Adresse: Stadt, Straße, Haus, Wohnung / Büro
wenn der Verkäufer des Einzelunternehmers der vollständige Name des Einzelunternehmers ist (z. B. Einzelunternehmer Ivanova I.I.), OGRN Einzelunternehmer
Die Relevanz und Vollständigkeit der Informationen kann auf der Website des Föderalen Steuerdienstes überprüft werden: https://egrul.nalog.ru/
3. Incentive-Aktivitäten
Enthält die Anzeige Informationen zu einem Wettbewerb, einer Verlosung, einem Spiel oder einer anderen Incentive-Veranstaltung, muss die Anzeige folgende Angaben enthalten:
zeitpunkt von
eine Informationsquelle über den Veranstalter, die Regeln der Veranstaltung, die Anzahl der Preise oder Gewinne aufgrund der Ergebnisse einer solchen Veranstaltung, den Zeitpunkt, den Ort und das Verfahren für deren Erhalt (z. B. "Details: [Telefon / Website / andere Informationsquelle]")
4. Medizin und Gesundheit
Werbung für medizinische Produkte oder Dienstleistungen muss einen Warnhinweis enthalten: «Es gibt Kontraindikationen. Fragen Sie Ihren Arzt».
Werbung für biologisch aktive Zusatzstoffe (BAA) muss einen Warnhinweis enthalten: «Kein Arzneimittel».
5. Fremdwörter
Fremdwörter/-phrasen dürfen Sie in der Werbung nur verwenden, wenn:
ihnen eine Übersetzung ins Russische beigefügt ist (die Übersetzung muss lesbar sein) oder,
es handelt sich um eine eingetragene Marke in einer Fremdsprache (Seien Sie darauf vorbereitet, dass wir nach Unterlagen fragen, die die Eintragung der Marke bestätigen).
6. Altersfreigabe
Werbung für kennzeichnungspflichtige Informationsprodukte nach Bundesgesetz Nr. 436-FZ "Über den Schutz von Kindern vor gesundheits- und entwicklungsschädlichen Informationen" (z.B. Konzerte) muss die Kategorie dieses Informationsproduktes angeben: 0+, 6+, 12+, 16+ oder 18+.
Waren und Dienstleistungen, die für Werbung verboten sind